Waffenbestellungen
Sehr geehrte Kunden,
Abs. 1
des Waffengesetztes (WaffG) bestimmt, daß der Umgang mit Waffen
grundsätzlich nur Personen gestattet ist, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
§34 Abs. 1 WaffG sieht vor, daß Waffen nur Berechtigten überlassen werden dürfen.
Soweit es nicht offensichtlich ist, daß der Erwerber das
Mindestalter erreicht hat, erfolgt der Nachweis üblicherweise durch
persönliche Vorlage des Reisepasses oder Personalausweises im Original.
Wo das nicht möglich ist, ist laut dem Niedersächsischen Ministerium
für Inneres und Sport - Landespolizeipräsidium, der amtlich bestätigte
Altersnachweis der geeignete Nachweis.
Wir möchten Sie daher um Verständnis bitten, daß wir bei
Waffenbestellungen aus Deutschland - als Alternative zur Selbstabholung
- von Ihnen einen amtlich bestätigten Altersnachweis verlangen müssen.
Unter einem amtlich bestätigten Altersnachweis verstehen wir eine
amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift von z.B.: Personalausweis,
Reisepaß, Jagdschein, oder einem vergleichbaren amtlichen
Lichtbildausweis aus dem Ihr Geburtsdatum eindeutig hervorgeht.
Die Zusendung muß per Post erfolgen! Siehe dazu auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Als Alternative zur Kopie und um Ihnen die Angelegenheit etwas zu
erleichtern haben wir einen Vordruck erstellt. Drucken Sie sich bitte
das Formular aus - ist Ihnen das nicht möglich, senden wir Ihnen den
Text gerne zu, tragen Sie Ihre Daten ein und legen Sie das Papier
gemeinsam mit dem entsprechenden Dokument der ausstellenden Behörde*
vor.
Vordruck Altersnachweis
Für das Dokument benötigen Sie den Adobe Reader, dieser kann hier gratis heruntergeladen werden:
Ein amtlich bestätigter Altersnachweis muß nur einmal
erbracht werden, er gilt für alle weiteren Einkäufe bei uns.
* Beglaubigung erhalten Sie:
o bei der Behörde die das Dokument ausgestellt hat, bzw. es verwahrt
o beim Notar
o beim Bürgeramt, Gemeindeamt oder Bürgerbüro
o Stellen staatlich anerkannter Kirchen (*Pfarramt*)
o bei sonstigen Urkundspersonen
Sollte Ihnen die Behörde unser Formular nicht ausfüllen
wollen, so ersuchen Sie bitte um ein Äquivalent mit gleichem
Inhalt.
Sie sind unseres Wissens der ausstellenden Behörde gegenüber nicht
verpflichtet Auskunft über die geplante Verdendung der
Altersbestätigung zu geben.
Altersbestätigungen werden unter anderem auch für
Mietverträge, Kontoeröffnungen und andere *über 18
Einkäufe* benötigt.